Mitglied werden beim SV Althengstett

Es freut uns, dass Du bei uns Mitglied werden möchtest! Herzlich wilkommen!

Wir sind eine Abteilung des Hauptvereins Althengstett. Aus diesem Grund benötigst du eine Mitgliedschaft im Hauptverein und zusätzlich bei uns in der Abteilung Tennis.

 

Mitglied zu werden ist ganz einfach:

Fülle die folgenden beiden Formulare aus und übergib diese Deinem Mannschaftsführer oder einem Ausschuss-Mitglied. Aktuelle Schnupperangebote und Aktionen findest du hier.

 

Downloads der Beitrittserklärungen

Abteilung Tennis
 

Hauptverein

 

 

Download der Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet

 

 

 

Mitgliedsbeiträge

Auch unsere Beiträge sind zweigeteilt. Doch eine Basis-Mitgliedschaft im Hauptverein ist nicht nur Voraussetzung für den Beitritt in unserer Tennis-Abteilung. Gleichzeitig stehen euch damit bereits viele Angebote des Breitensports zur Verfügung.

Weitere Information findet ihr auf der Webseite unseres Hauptvereins: www.sv-althengstett.de

 

Mitgliedschaft Abteilung Tennis
Tennisabteilung

Mitgliedschaft

Hauptverein SVA

Gesamtbeitrag

Aktive Mitglieder
  • Erwachsene
145,- € 46,-€ 191,-€
  • Ehe-/Lebenspaare
240,- € 75,-€ 315,-€
  • Ehe-/Lebenspaare mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Ausbildung*
195,- € 104,-€** 299,-€**
  • bis zwei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
30,- € 29,-€/Kind 59,-€/88,-€***
  • weitere Kinder und Jugendliche
0,- € 29,-€/Kind 58,-€+29,-€/Kind
  • Erwachsene ab 18 Jahren und in Ausbildung** 
30,- € 29,-€ 59,-€
Passive Mitglieder
  • Mitglied (ohne Spielberechtigung)
25,- € 46,-€ 71,-€
Generell
  • Aufnahmegebühr
0,- € 0,-€ 0,-€

 Beitragszahlungen erfolgen ausschließlich über Bankeinzugsverfahren

 

* auf Antrag und jährlich neuem Nachweis, bis maximal 27 Jahre

** Familien mit Kindern bis 18 Jahre, Erwachsene in Ausbildung: ab 2. Kind/Erwachsene + 29,-€/Kind/Erwachsene

***bei 2 Kinder bzw. Jugendliche

 

Darüber hinaus sind von jedem Mitglied (ab dem Folgejahr des 14. Geburtstages bis Jahresende des 65. Geburtstages) Arbeitsstungen zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 12,- € / Stunde berechnet. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils vom 1. Dezember bis zum 30. November.

Arbeitsstunden Abteilung Tennis Soll-Stunden
  • Damen und Herren (ab dem Folgejahr des 17. Geburtstages bis Jahresende des 65. Geburtstages)
5 h
  • Jugendliche (ab dem Folgejahr des 14. Geburtstages bis Jahresende des 17. Geburtstages)
3 h

 

Arbeitsstundenregelung:

  • Geleistete Arbeitsstunden werden nur für das laufende Jahr verrechnet
  • Alle Arbeiten müssen vorher beim Ausschuss angemeldet werden
  • Im Schnupperjahr machen Schnupperer keine Arbeitsstunden


Übertragung von Arbeitsstunden:

  • Nur in Familien / Partnerschaften möglich
  • Gebender muss sein Soll erfüllt haben oder älter als 65 Jahre sein.
  • Ausschussmitglieder können keine Stunden abgeben, da sie keine im Soll haben
  • Jugendliche und Kinder dürfen nicht für Erwachsene arbeiten