Spiel- und Platzordnung

Wir haben Abläufe und Regeln vereinbart, um ungebremsten Spaß auf unsere Tennisanlage zu haben. Wenn alle diese kennen und einhalten steht dem Vergnügen nichts mehr im Wege!

  1. Eine Reservierung der Plätze kann nur bei Anwesenheit vorgenommen werden, soweit sie nicht durch Training, Mannschafts- oder Forderungsspiele reserviert sind.
  2. Die Belegung erfolgt an der Spielplantafel in der Tennishütte im Zeitraster von 15 Minuten. Jeder Spieler heftet seine Spielermarke mit einer Spieldauer von 1 Stunde an der Tafel an. Doppel können auf 1,5 Stunden belegt werden.
  3. Bei starkem Betrieb soll im Interesse aller Mitglieder Doppel gespielt werden!
  4. Eine nicht ordnungsgerechte Platzbelegung berechtigt nicht zum Tennisspiel.
  5. Nach 17:00 Uhr an Wochentagen haben berufstätige Mitglieder Vorrang bei der Platzbelegung.
  6. Ranglistenspiele können montags bis donnerstags ganztätig, jedoch nach 17:00 Uhr nur ein Ranglistenspiel belegt werden. Das Forderungsspiel muss mindestens einen Tag vorher im Wochenbelegungsplan eingetragen werden und wird vor Spielbeginn mit der Forderungsmarke auf der Spielplantafel reserviert für 2 Stunden (weiteres siehe Ranglistenordnung).
  7. Gastspieler können mit ihren Gastgebern die Plätze gegen eine Spielgebühr von € 5,- benutzen (max. 4 Einsätze pro Saison). Der Name des Gastspielers, der Name des Mitglieds und der Spieltag sind vor Spielbeginn in die Gastspielerliste einzutragen. Passive Mitglieder können bis zu 3 gebührenfreie Spiele in einer Saison bestreiten. Danach gilt dieselbe Regel, wie für Gastspieler. Diese Spielgebühren werden dem Mitglied im Zuge der Arbeitsstundenverrechnung belastet.
    Gastspieler sind durch die Sportversicherung nicht mitversichert, sofern keine sonstige Mitgliedschaft im SVA besteht.
  8. Auf der Anlage darf nur mit geeigneten Tennisschuhen gespielt werden. Bei trockenem Platz muss unbedingt vor dem Spiel und gegebenenfalls nach dem Spiel bewässert werden.
  9. Im Interesse der Sauberkeit auf der Tennisanlage hat jedes Mitglied für die ordnungsgemäße Beseitigung seiner Abfälle zu sorgen.
    Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.